Angebote für Arbeitgeber
Malteser Kurse: Individuelle Angebote für Arbeitgeber
Wir bieten neben der grundlegenden Schulung (Erste-Hilfe-Grundlehrgang und Erste-Hilfe-Training) auch Weiterbildungen zu speziellen Themen wie z. B. Frühdefibrillation und Weiterbildungen für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Arzthelferinnen an.
Wie Sie als betrieblicher Ersthelfer den Erste-Hilfe-Kurs kostenfrei besuchen können Für betriebliche Ersthelfer werden die Kursgebühren durch die gesetzliche Unfallversicherung getragen. So funktioniert die Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse:
Der Betrieb ist bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
Die BGW hat sich etwas Besonderes einfallen lassen: Seit dem 01.11.2017 müssen die Mitgliedsbetriebe der BGW nach der Kursanmeldung (Sie benötigen einen Kurstermin), abervor dem Kursbesuch ein spezielles Formular auf der Webseite der BGW ausfüllen und ausdrucken. Hier finden Sie das Formular der BGW
Bringen Sie dieses Formular bitte ausgefüllt und im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
Der Betrieb ist bei der BGN(Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
Auch die BGN hat ein besonderes Verfahren: Seit dem 02.01.2015 müssen die Mitgliedsbetriebe der BGN vor dem Kursbesuch ein maschinenlesbares Formular -direkt bei der BGN- beantragen. Dieses können Sie hier online beantragen: https://praevention.portal.bgn.de/11248
Bringen Sie dieses Formular bitte ausgefüllt und im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
Der Betrieb ist bei einer Unfallkasse
Die Abrechnung über die Unfallkassen ist aufwändiger als bei Berufsgenossenschaften. Wichtig ist: Sie müssen bereits vor Lehrgangsbesuch bei ihrer Unfallkasse anfragen (online oder per Telefon), und -je nach Unfallkasse- einen Gutschein oder eine Kostenübernahmebestätigung beantragen.
Hierzu wenden Sie sich direkt an die Abteilung "Prävention" bei Ihrer Unfallkasse und fragen dort nach. Der Kursgutschein (oder die Kostenübernahmebestätigung) wird Ihnen dann per Post oder Mail zugeschickt.
Bringen Sie diesen Gutschein im Original (keine Kopie) oder einen Ausdruck der Kostenübernahmebestätigung zum Erste-Hilfe-Kurs mit.
Ihr Betrieb ist bei einer anderen Berufsgenossenschaft
Wenn Ihr Betrieb Mitglied bei einer anderen Berufsgenossenschaft ist, dann ist die Kursteilnahme und Abrechnung denkbar einfach. Laden Sie www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/anmeldeform.pdf herunter, und fülle Sie es aus.
Wichtig: Bringen Sie dieses Formular im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
Hinweis
Hinweis
Laut der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ vom 1. Januar 2004 (BGV A1) aktualisiert Januar 2009, §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
Weitere Informationen
Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Ausbildung (Erste Hilfe)
Tel. (02242) 9220-520
Fax (02242) 9220-150