Erste-Hilfe-Fortbildung
Immer auf dem Laufenden bleiben
Die grundlegende Ausbildung der Ersthelfer in Erster Hilfe ist der erste wichtige Schritt. Damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck, auch richtig sitzen, müssen die Maßnahmen aber regelmäßig trainiert werden.
Unser Fortbildungsangebot heißt daher auch "Erste-Hilfe-Training". Auch die Berufsgenossenschaften fordern: Alle 2 Jahre Fortbildungen für Betriebshelfer.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, damit Sie sich dauerhaft sicher fühlen.
Teilnehmergruppe:
alle Personen, die ihr Wissen auffrischen wollen, Betriebshelfer/innen mit EH-Kurs oder EH-Training, nicht älter 2 Jahre
Kursdauer:
9 Unterrichtseinheiten (a 45 Minuten)
Wie Sie als betrieblicher Ersthelfer den Erste-Hilfe-Kurs kostenfrei besuchen können
Für betriebliche Ersthelfer werden die Kursgebühren durch die gesetzliche Unfallversicherung getragen. So funktioniert die Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse:
Der Betrieb ist bei der BGW(Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
Die BGW hat sich etwas Besonderes einfallen lassen: Seit dem 01.11.2017 müssen die Mitgliedsbetriebe der BGW nach der Kursanmeldung (Sie benötigen einen Kurstermin), aber vor dem Kursbesuch ein spezielles Formular auf der Webseite der BGW ausfüllen und ausdrucken. Hier finden Sie das Formular der BGW
Bringen Sie dieses Formular bitte ausgefüllt und im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
Der Betrieb ist bei der BGN(Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
Auch die BGN hat ein besonderes Verfahren: Seit dem 02.01.2015 müssen die Mitgliedsbetriebe der BGN vor dem Kursbesuch ein maschinenlesbares Formular -direkt bei der BGN- beantragen. Dieses können Sie hier online beantragen: https://praevention.portal.bgn.de/11248 Bringen Sie dieses Formular bitte ausgefüllt und im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
Der Betrieb ist bei einer Unfallkasse
Die Abrechnung über die Unfallkassen ist aufwändiger als bei Berufsgenossenschaften. Wichtig ist: Sie müssen bereits vor Lehrgangsbesuch bei ihrer Unfallkasse anfragen (online oder per Telefon), und -je nach Unfallkasse- einen Gutschein oder eine Kostenübernahmebestätigung beantragen.
Hierzu wenden Sie sich direkt an die Abteilung "Prävention" bei Ihrer Unfallkasse und fragen dort nach. Der Kursgutschein (oder die Kostenübernahmebestätigung) wird Ihnen dann per Post oder Mail zugeschickt.
Bringen Sie diesen Gutschein im Original (keine Kopie) oder einen Ausdruck der Kostenübernahmebestätigung zum Erste-Hilfe-Kurs mit.
Ihr Betrieb ist bei einer anderen Berufsgenossenschaft
Wenn Ihr Betrieb Mitglied bei einer anderen Berufsgenossenschaft ist, dann ist die Kursteilnahme und Abrechnung denkbar einfach. Laden Sie www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/anmeldeform.pdf herunter, und fülle Sie es aus.
Wichtig: Bringen Sie dieses Formular im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
Hinweis
Laut der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ vom 1. Januar 2004 (BGV A1) aktualisiert Januar 2009, §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
Weitere Informationen
Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Ausbildung (Erste Hilfe)
Tel. (02242) 9220-520
Fax (02242) 9220-150